Für Strafverfolgungsbehörden

Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden

Diese Seite bietet Orientierungshilfen für Strafverfolgungsbehörden und Juristen zur Einreichung gültiger Datenanfragen bei Snugg.

Wichtig: Vor Einreichung einer Anfrage lesen

Snugg verwendet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Nutzerinhalte. Das bedeutet, dass wir keinen Zugang zu den Inhalten von Beiträgen, Nachrichten, Fotos oder anderen nutzergenerierten Inhalten haben. Bitte lesen Sie vor der Einreichung einer Anfrage unseren Abschnitt zu technischen Einschränkungen, um zu verstehen, welche Daten wir bereitstellen können und welche nicht.

Gültiges rechtliches Verfahren

Wir werden nur auf rechtlich gültige Anfragen von autorisierten Strafverfolgungsbehörden reagieren. Die folgenden Arten von rechtlichen Verfahren werden akzeptiert:

Vorladung

Eine gültige Vorladung, die im Zusammenhang mit einer offiziellen strafrechtlichen Ermittlung ausgestellt wurde, kann die Offenlegung grundlegender Teilnehmerinformationen erzwingen.

Gerichtsbeschluss

Ein gemäß geltendem Recht erlassener Gerichtsbeschluss kann die Offenlegung von Teilnehmerinformationen und Metadaten erzwingen (jedoch nicht von verschlüsselten Inhalten).

Durchsuchungsbefehl

Ein von einem Gericht aufgrund hinreichenden Tatverdachts erlassener Durchsuchungsbefehl kann die Offenlegung aller uns vorliegenden Unterlagen erzwingen (wobei verschlüsselte Inhalte weiterhin unzugänglich bleiben).

Technische Einschränkungen

Aufgrund unserer Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsarchitektur gibt es grundlegende Grenzen dessen, welche Daten wir bereitstellen können, unabhängig vom verwendeten rechtlichen Verfahren.

Daten, die wir bereitstellen können

  • Grundlegende Teilnehmerinformationen (E-Mail-Adresse, Kontoerstellungsdatum)
  • Anmelde-/Abmeldezeitstempel und verwendete IP-Adressen
  • Gruppenmitgliedschafts-Metadaten (welchen Gruppen ein Nutzer angehört, nicht Gruppeninhalte)
  • Verschlüsselte Inhalte (Geheimtext, der ohne Nutzerschlüssel bedeutungslos ist)

Daten, die wir nicht bereitstellen können

  • Entschlüsselte Beitragsinhalte, Nachrichten oder Kommentare (wir haben die Schlüssel nicht)
  • Fotos, Videos oder Medien in lesbarer Form (verschlüsselt bei Speicherung und Übertragung)
  • Namen oder Beschreibungen privater Gruppen (verschlüsselt)
  • Jegliche Inhalte in Klartextform (Verschlüsselungsschlüssel befinden sich nur bei den Nutzern)

Dies ist keine Richtlinienentscheidung – es ist eine technische Einschränkung unserer Architektur. Wir können Nutzerinhalte nicht entschlüsseln, selbst wenn wir es wollten oder rechtlich dazu gezwungen würden.

So reichen Sie eine Anfrage ein

1

Gültiges rechtliches Verfahren vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass Sie ein gültiges rechtliches Verfahren haben, das den von Ihnen angeforderten Daten entspricht.

2

Erforderliche Informationen beifügen

Ihre Anfrage muss enthalten: eine gültige Antwort-E-Mail-Adresse, den vollständigen Namen und die Dienstnummer des anfragenden Beamten, die spezifischen Nutzerkonten, die Gegenstand der Anfrage sind, und die spezifischen angeforderten Datenkategorien.

3

Über offizielle Kanäle einreichen

Senden Sie Ihre Anfrage an legal@snugg.social von einer offiziellen Regierungs-E-Mail-Adresse.

4

Auf Bestätigung warten

Wir werden den Eingang innerhalb von 24 Stunden bestätigen und eine geschätzte Antwortzeit angeben.

Antwortzeiten

Wir bemühen uns, auf gültige rechtliche Anfragen wie folgt zu antworten:

  • Notfallanfragen (unmittelbare Lebensgefahr): Innerhalb von 24 Stunden
  • Standardanfragen: Innerhalb von 14 Werktagen
  • Komplexe Anfragen (mehrere Konten, umfangreiche Daten): Innerhalb von 30 Werktagen

Kontaktinformationen

Nur für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Allgemeine Supportanfragen richten Sie bitte an support@snugg.social.

Rechtsabteilung, Snugg Social Ltd.

Zuletzt aktualisiert: 1. Februar 2026